Parlamentarischer Rat: Gremium, welches das Grundgesetz ausgearbeitet hat, bestehend aus Mitgliedern der Länderparlamente und des Bundestages.
Bundestag: Gesetzgebungsorgan, bestehend aus gewählten Abgeordneten, die das Volk der Bundesrepublik Deutschland vertreten.
Bundeskanzler: Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland.
Staatsgewalt: Die Befugnis, staatliche Funktionen auszuführen. In Deutschland wird sie aufgeteilt in die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative).
Rechtsstaatlichkeit: Prinzip, nach dem Regierungsorgane und Behörden gemäß festgelegten Gesetzen und Verfahren handeln müssen, um unter anderem individuelle Rechte zu gewährleisten.
Bundesverfassungsgericht: Oberstes Gericht der Bundesrepublik Deutschland.